Elektronische Krankmeldung verfehlt Ziel deutlich

18.08.2023

Dr. Jansen: „Mehr Bürokratie durch eAU belastet die Bauwirtschaft!“

(Schwerin, 18.08.2023) Der Krankenstand der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern ist in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres auf einen neuen Höchststand geklettert. Es gab 45 Prozent mehr Fälle als im Vorjahreshalbjahr.

In diesem Zusammenhang häufen sich nun die Probleme bei der elektronischen Krankmeldung. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V., Dr. Jörn-Christoph Jansen: „Unsere Baufirmen bemängeln, dass sie als Arbeitgeber in einem aufwendigen Verfahren für die Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu sorgen haben. Die eAU muss für jeden Arbeitnehmer und bei jeder Krankenkasse in einem Portal gesondert beantragt werden, möglichst erst zum Ende einer Woche. Bekommt der Arbeitgeber schließlich irgendwann eine Benachrichtigung, dass eine eAU vorliegt und diese abgerufen werden kann, muss sich der Arbeitgeber erneut im Portal anmelden und kann die eAU abrufen. Bei einer Folgebescheinigung beginnt das Prozedere erneut. In größeren Firmen ist ein Mitarbeiter nunmehr einen Tag in der Woche nur noch mit der eAU beschäftigt.“

„Häufig kommen die Arbeitnehmer ihrer Pflicht zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber nicht nach, weil sie davon ausgehen, dass alles elektronisch und ohne ihre Beteiligung funktioniert. Auch wenn Daten, wie das Ende der Krankschreibung, falsch übermittelt werden, entstehen Probleme. Die Krankenkassen benötigen teilweise sehr lange um die Bescheinigungen bereit zu stellen. Von einer tageweisen Übermittlung sind wir weit entfernt“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Jansen.

„Die Einführung einer eAU wurde 2019 beschlossen, der Echtzeiteinsatz schließlich erst verschoben und dann verlängert, bevor mit Jahresbeginn 2023 der Startschuss fiel. Trotz langer Einführungs- und Testphase funktioniert die eAU in der Praxis nicht. Das Ziel des Bürokratieabbaus wurde deutlich verfehlt. Der Gesetzgeber sollte dafür Sorge tragen, dass entweder die Arbeitnehmer oder die Krankenkassen ohne Auf- bzw. Abforderung durch den Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich an diesen übermitteln. Das wäre eine echte Entlastung – nicht nur der Bauwirtschaft“, so Dr. Jansen abschließend.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfehlt Ziel deutlich 18.08.2023 (109,77 KB)