Neue Ausbildungsverordnungen für die Bauwirtschaft ab 01.08.2026
Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft tritt am 01.08.2026 in Kraft und wurde bereits am 06.06.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Neuordnung wird den veränderten Anforderungen an Umwelt- und Verbraucherschutz, Klimaschutz sowie an den technischen Fortschritt Rechnung getragen.
Ein zentraler Schwerpunkt der modernisierten Ausbildungsinhalte liegt auf dem Bauen im Bestand, auf Energieeffizienzmaßnahmen sowie auf materialoffenen Formulierungen, die den Einsatz nachhaltiger Baustoffe fördern.
Beginn der Ausbildung - Unsere Empfehlung
Für den Beginn des 1. Ausbildungsjahres wählen Sie den 01.08.2026. Somit wird nach neuer Verordnung ausgebildet. Außerdem können Sie mit dem Auszubildenden 1,5 Monate zusammenarbeiten, bevor die überbetriebliche Ausbildung in diesem Jahr am 14.09.2026 beginnt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Verordnung zur Neuordnung der Bauberufe vom 06.06.2024 beinhaltet drei Verordnungen für insgesamt 19 Berufe:
- Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
- Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen und
- Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen.
An diese v. g. Verordnungen schließt sich jeweils eine Anlage 1: der Ausbildungsrahmenplan für die ausbildenden Unternehmen mit der sachlichen und zeitlichen Gliederung des jeweiligen Ausbildungsberufsbildes an.
Gleichzeitig wurden die Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht überarbeitet und auf die betrieblichen Ausbildungsinhalte abgestimmt.
Überbetriebliche Ausbildung
Um eine breite und zugleich technologisch anspruchsvolle Ausbildung sicherzustellen, bleibt die überbetriebliche Ausbildung in Bildungszentren ein zentraler Bestandteil.
Neue Prüfungsstruktur
Für die dreijährigen Berufe wird die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung (bestehend aus zwei Teilen) eingeführt. Teil 1 der Prüfung findet bereits im zweiten Ausbildungsjahr statt und entspricht der Abschlussprüfung der jeweiligen zweijährigen Facharbeiterqualifikation. Teil 2 erfolgt am Ende des dritten Ausbildungsjahres und umfasst die berufsspezifischen Inhalte.
