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Bauverband M V hinterfragt neue Vergaberegeln – rechtliche Prüfung läuft

29.06.2026

(Schwerin, 29.06.2026) Der Bauverband Mecklenburg‑Vorpommern e. V. hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die jüngst geänderten Vergaberegelungen im Land und prüft weitergehende Schritte.

Hintergrund ist die am 30.03.2026 veröffentlichte Änderungsverordnung zur Mindestarbeitsbedingungenverordnung, die weitreichende Folgen für Bauunternehmen bei öffentlichen Aufträgen haben kann.

Nach derzeitiger Einschätzung führt die neue Regelung dazu, dass auch Tarifverträge der Bauwirtschaft als „repräsentativ“ eingestuft werden, ohne dass diese für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Damit droht faktisch eine Ausweitung tariflicher Vorgaben auf nicht tarifgebundene Unternehmen.

„Die aktuelle Regelung wirft grundlegende rechtliche Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen und Maßstäbe für die Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen“, erklärt RA Dr. Jörn‑Christoph Jansen, Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes M‑V. „Aus unserer Sicht entsteht hier eine faktische Tarifbindung durch die Hintertür.“

Der Verband hatte sich bereits mit Schreiben vom 17.06.2026 an das zuständige Wirtschaftsministerium gewandt und Einsicht in die Entscheidungsgrundlagen gefordert. Bislang fehlt es aus Verbandssicht an transparenter Begründung.

„Es ist für die betroffenen Unternehmen nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage diese weitreichenden Eingriffe erfolgen“, so Dr. Jansen weiter. „Gerade für mittelständische Betriebe entstehen erhebliche Unsicherheiten bei Kalkulation, Vergabe und laufenden Projekten.“

Der Bauverband M‑V prüft derzeit umfassend die Rechtmäßigkeit der Neuregelung. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Prüfung behält sich der Verband rechtliche Schritte ausdrücklich vor. „Sollte sich bestätigen, dass die neuen Vorgaben nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sind, werden wir ein Normenkontrollverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung einleiten“, kündigt Dr. Jansen an.
„Unser Ziel ist es, für unsere Mitgliedsunternehmen rechtssichere und praktikable Rahmenbedingungen durchzusetzen.“

Bis zur Klärung empfiehlt der Verband den Unternehmen, Vergabeunterlagen besonders sorgfältig zu prüfen und mögliche Auswirkungen frühzeitig zu berücksichtigen. „Wir raten allen Betrieben, die neuen Anforderungen genau zu analysieren und sich im Zweifel beraten zu lassen“, betont Dr. Jansen. „Gleichzeitig sammeln wir Rückmeldungen aus der Praxis, um die Interessen der Branche gebündelt vertreten zu können.“

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