Tariftreuepflicht – Bauwirtschaft befürchtet Rückgang bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen

07.02.2023

(Schwerin, 07.02.2023) Anlässlich der Anhörung zum Tariftreue- und Vergabegesetz warnt der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V., Dr. Jörn-Christoph Jansen: „Die Reform lässt Platz für zahlreiche neue Ausführungsvorschriften und Ministerialverordnungen, die dazu führen, dass sich – gerade in der sich abzeichnenden Krise – mehr Unternehmen aus der öffentlichen Vergabe zurückziehen. Es ist zu befürchten, dass künftig bei jeder Position des Leistungsverzeichnisses explizit angegeben werden muss, welche Fachkraft mit welcher Qualifikation die Leistung ausführen soll. Damit würde ein für alle Seiten undurchschaubares Bürokratiegebilde geschaffen.“

Dr. Jörn‑Christoph Jansen erklärt weiter: „Das Ziel, den Beschäftigten für ihre Arbeit auch faire Löhne zu gewährleisten, ist wichtig. Um sicherzustellen, dass gute Löhne bei öffentlichen Ausschreibungen bezahlt werden, würde es vollkommen ausreichen, die Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Verband oder aber die Einreichung der qualifizierten Sozialkassenbescheinigung einzufordern.“

„Es ist zwingend geboten, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält und nicht das billigste. Nur dann erfolgt der Wettbewerb der Anbieter über die Qualität ihrer Leistungen und nicht über den Preis zu Lasten der Arbeitnehmer. Zugleich muss der Aufwand bei den ausschreibenden Behörden und den Unternehmen minimiert werden. Die Überprüfung der Einhaltung der Tarifvorschriften für die Bauwirtschaft – ein Buch mit 500 Seiten – führt bereits jetzt zu großen Problemen. Das Kontrolldefizit bei der Überprüfung öffentlicher Aufträge wird sich aufgrund der Komplexität der öffentlichen Vergabe und des Personalmangels mit der Tariftreuepflicht künftig vergrößern“, erläutert Dr. Jansen abschließend.

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