Vergibt die WIRO Aufträge an Firmen ohne ausreichende Überprüfung?

13.04.2017

Der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. wurde durch zahlreiche Mitgliedsunternehmen aus der Region Rostock darauf aufmerksam gemacht, dass die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH namens und für Rechnung der Parkhausgesellschaft Rostock GmbH Festsummen für die Reparatur der Parkplatzflächen Parkplatz am Stadthafen offensichtlich an eine Firma vergeben hat, die diese Aufträge nicht ausführen darf.

Der Verdacht liegt nahe, dass hier eine unzulässige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks erfolgt ist und die ausschreibende Stelle der WIRO diese wichtigen und vorgegebenen Kriterien nicht in ausreichendem Maße überprüft hat. Wir merken grundsätzlich an, dass die Vergabe von Facharbeit an Fachfirmen erfolgen muss, die diese Arbeiten auch ausführen dürfen und die Gewähr dafür bieten, dass Leistungen qualitätsgerecht abgearbeitet werden.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber hier strenge Maßstäbe bei der Eintragung in die Handwerksrolle festgelegt. Gerade die Hansestadt Rostock mit ihren Gesellschaften (so auch die WIRO) hat hierbei aus unserer Sicht eine besondere Verantwortung rechtskonform auszuschreiben und bei der Zuschlagserteilung die infrage kommenden Firmen auf Leistungsfähigkeit, Einhaltung der Rechtsnormen und der Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Wenn, wie in diesem Fall offensichtlich geschehen, die Überprüfung nicht ausreichend ist und die Zuschlagserteilung vordringlich über den niedrigsten Angebotspreis erfolgt, wundert es nicht, dass zunehmend schlechtere Qualität bei Bauvorhaben abgeliefert wird, die letztendlich die Bürger der Stadt zusätzlich bezahlen müssen, nur weil man vermeintlich sparen will.

Im Ergebnis ist letztendlich zu verzeichnen, dass, wie auf der Holzhalbinsel geschehen, Absackungen von über 50 Zentimetern erfolgen. Hier muss wieder Vernunft einziehen, damit qualitativ hochwertige Arbeiten durch Fachfirmen abgeliefert werden können. Der Bauverband hat sich im Übrigen an das Hauptzollamt gewandt und um Überprüfung gebeten, da bei Bauleistungen dieser Art der Baumindestlohn von 11,30 € einzuhalten ist.

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