Aufstiegs­fortbildung

Informieren Sie sich über die folgenden Aufstiegsfortbildungen:

Vorarbeiter

Das System der Aufstiegsfortbildung regelt bundeseinheitlich die Prüfungsordnungen für den Vorarbeiter auf der Basis der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien. Der Vorarbeiter ist die erste Stufe der Aufstiegsqualifikation in der Bauwirtschaft, auf der die Qualifikation zum Werkpolier aufsetzt.

Qualifizierungsangebote für den Vorarbeiter im Hoch- oder Tiefbau erhalten Sie über die abc Bau M-V GmbH.

Werkpolier

Das System der Aufstiegsfortbildung regelt bundeseinheitlich die Prüfungsordnungen für den Werkpolier auf der Basis der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien. Der Werkpolier ist die zweite Stufe der Aufstiegsqualifikation in der Bauwirtschaft und stellt die Voraussetzung für die Weiterqualifizierung zum Geprüften Polier dar.

Qualifizierungsangebote für den Werkpolier im Hoch- oder Tiefbau erhalten Sie über die abc Bau M-V GmbH.

Geprüfter Polier

Der Geprüfte Polier ist die 3. und höchste Qualifizierungsstufe im System der Aufstiegsfortbildung. Sie baut auf die Qualifikationen des Werkpoliers auf und endet auf der Grundlage der staatlich anerkannten Fortbildungsverordnung auf Bundesebene mit einer Prüfung vor der jeweilig zuständigen Stelle (i.d.R. IHK).

Qualifizierungsangebote für den Geprüften Polier im Hoch- oder Tiefbau erhalten Sie über die abc Bau M-V GmbH.

Handwerksmeister

Der Landesinnungsverband des Bauhandwerks M-V (LIV), in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern des Landes M-V und der abc Bau M-V GmbH stärkt und fördert den Fachkräftenachwuchs als Leistungsträger in der Bauwirtschaft. Getreu der Handwerkskampagne „Besser ein Meister“ bietet der LIV die Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfungen zum Handwerksmeister in den Teilen I und II für folgende Gewerke an:

- Meister im Maurer- und Betonbauer-Handwerk

- Meister im Zimmerer-Handwerk

- Meister im Straßenbauer-Handwerk

- Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk

Anmeldungen können über den LIV mit folgendem Formular erfolgen.